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Unsere Stiftung erhält Zuschüsse des Freistaates Sachsen zur institutionellen Förderung. Der Zuwendungsgeber, die Sächsische Staatskanzlei, hat uns auferlegt, die Öffentlichkeit an geeigneter Stelle sichtbar über die Mittelherkunft mit vorgegebenem Text zu informieren und neben dem Text das Landessignet des Freistaates Sachsen zu platzieren: „Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes.“